Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen
1. Ausschließliche Geltung der AGB von Spielplatzbau Thode
Für alle Lieferungen und Leistungen von Spielplatzbau Thode gelten ausschließlich diese Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur Vertragsbestandteil, soweit diese ausdrücklich und schriftlich von Spielplatzbau Thode anerkannt worden sind.
2. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Waren Eigentum von Spielplatzbau Thode. Ist der Käufer Kaufmann und erwirbt er die Sachen für seinen kaufmännischen Bereich, erweitert sich der Eigentumsvorbehalt auch auf sonstige Forderungen, die Spielplatzbau Thode gegen den Käufer aus dessen geschäftlichen Bereich zustehen.
3. Nichtverfügbarkeit der Leistung
Sollte die Materialbeschaffung nicht möglich sein, so kann Spielplatzbau Thode sich von der Verpflichtung zur Leistung lösen. Handelt es sich bei der anderen Vertragspartei um einen Verbraucher (gem. § 13 BGB), so hat Spielplatzbau Thode den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine bereits geleistete Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr für den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung der Sache geht mit Fertigstellung auf den Käufer bzw. Besteller über. Der Gefahrenübergang findet gleichfalls bei Eintritt des Annahmeverzuges statt.
5. Sachmängelhaftung – Rügepflicht
Handelt es sich bei der von Spielplatzbau Thode übernommenen Pflicht um eine Werksleistung ist ein offensichtlicher Mangel am Werk innerhalb von einer Woche nach Fertigstellung zu rügen, danach ist die Mängelanzeige ausgeschlossen.
Im Falle eine Sachmangels steht es dem Vertragspartner zu, unter Ausschluss des Rechts auf Rücktritt und des Rechts auf Minderung, die Nacherfüllung von Spielplatzbau Thode zu verlangen. Im Falle der Nacherfüllung trägt Spielplatzbau Thode die erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten.
Schlägt die Nachbesserung fehl, stehen dem Vertragspartner das Recht auf Minderung und das Recht auf Rücktritt zu. Die Nachbesserung gilt als nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
6. Haftung
Spielplatzbau Thode haftet für Schäden, insbesondere durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern betrifft diese Einschränkung nur Schäden, die nicht das Leben, den Körper oder die Gesundheit betreffen.
Eine Haftung für nicht durch Spielplatzbau Thode hergestellte Waren findet nicht statt. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Vorlieferanten ist jedoch nicht ausgeschlossen.
7. Rücktritt
Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, so ist er gegenüber Spielplatzbau Thode für alle bis dahin erbrachten Leistungen schadenersatzpflichtig. In allen Fällen ist Spielplatzbau Thode berechtigt, ohne weiteren Nachweis des Schadens eine Bearbeitungsgebühr bis zu 20% des Gesamtkaufpreises einschließlich kostenpflichtiger Sonderwünsche oder Ersatz des tatsächlichen Aufwandes zu verlangen. Dem Vertragspartner bleibt es vorbehalten eine niedrigere Schadenshöhe nachzuweisen. Spielplatzbau Thode bleibt das Recht vorbehalten, anstatt der 20%igen Vergütung einen höheren Vergütungsbetrag entsprechend den tatsächlich entstandenen und angefallenen Kosten und Aufwendungen als Schaden geltend zu machen und in Rechnung zu stellen.
8. Kündigung
Erfolgt eine Kündigung gleich aus welchem Grund, hat Spielplatzbau Thode das Recht, eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20% des zurzeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreis zu verlangen. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Falle der Kündigung durch Spielplatzbau Thode eine niedrigere Vergütung gem. § 642 Abs. 2 BGB, im Falle der Kündigung durch den Besteller eine niedrigere Vergütung gem. § 649 Satz 2 BGB nachzuweisen. Spielplatzbau Thode bleibt das Recht vorbehalten, anstatt der 20%igen Vergütung einen höheren Vergütungsbetrag entsprechend den tatsächlich entstandenen und angefallenen Kosten und Aufwendungen sowie den entstandenen Schaden geltend zu machen und in Rechnung zu stellen.
9. Anspruchsverjährung
Ansprüche gegen Spielplatzbau Thode verjähren in 24 Monaten ab Lieferung, soweit nicht das Gesetz zwingend eine längere Frist vorschreibt.
10. Urheberrecht an Planungsunterlagen
Spielplatzbau Thode steht das Urheberrecht an den vom Unternehmen erstellten Planungsunterlagen insbesondere Zeichnungen und Kostenvoranschlägen zu. Dritten dürfen diese Unterlagen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Spielplatzbau Thode zugänglich gemacht oder überlassen werden.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. Gegenüber Verbrauchern bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
12. Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser Bestimmungen unwirksam sein, gleich aus welchen Gründen, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien sind jedoch gehalten, die unwirksame Klausel durch eine, ihrem wirtschaftlichen Gehalt entsprechende Regelung zu ersetzen.